| Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend
abschließen ?
Nein, grundsätzlich ist es bei der Rechtsschutzversicherung nicht möglich, den Vertrag rückwirkend abzuschließen. Auch Streitfälle, die bereits bei Antragsstellung oder davor passiert sind werden in Deutschland von keiner Rechtsschutzversicherung mehr übernommen. Frühester Versicherungsbeginn ist der Tag nach Eingang des Antrages. Bitte beachten Sie ebenfalls die Wartezeiten bei der Rechtsschutz. Diese belaufen sich auf 3 Monate.
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Leistungen im Rechtsschutzversicherung
Kann Ich eine Rechtsschutzversicherung
rückwirkend
abschließen
?
Was bedeutet die Wartezeit
bei der Rechtsschutzversicherung ?
Streitbeginn vor Vertragsbeginn
bei der Rechtsschutzversicherung
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