| Streitbeginn vor Vertragsbeginn bei der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung haben allgemeine Wartezeiten. Das heißt sollten Sie bereits in einen Rechtsstreit geraten sein und sich erst jetzt mit dem Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung beschäftigen, ist dieses bereits zu spät, denn Rechtsschutzfälle, die vor dem Abschluss des Vertrages liegen, werden deutschlandweit von keiner Rechtsschutzgesellschaft mehr übernommen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie vorsorgen bevor der Rechtstreiteintritt. Die Rechtsschutzversicherung ist eine reine Vorsorgeversicherung.
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Leistungen im Rechtsschutzversicherung
Kann Ich eine Rechtsschutzversicherung
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Was bedeutet die Wartezeit
bei der Rechtsschutzversicherung ?
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