| Was bedeutet die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es bedingungsgemäß Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate. In verschiedenen Rechtsschutzsparten machen jedoch die Rechtsschutzversicherungen Außnahmen und verzichten auf die Wartezeit. In der Regel im Verkehrsrechtsschutz besteht daher keine.
Es ist aber zu beachten, dass gerade bei den wichitgen Rechtsschutzsparten die Wartezeit bestehen bleibt, wie z.B. im Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und im Privatrechtsschutz der so genannte Rechtsschutz im Vertrag und Sachenrecht (z.B. Möbelkauf, Urlaubsreise, Handwerkerpfusch usw.).
Aus diesem Grund sollten Sie sich vorsorgehalber mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken.... denn wenn erst einmal ein Rechtsfall eingetreten und Sie sich dann mit den Abschluss erst beschäftigen, ist es zu spät und die Rechtsschutzgesellschaften zahlen nicht. Dieses gilt auch für Fälle, die sich in der 3 monatigen Wartezeit ereignen.
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Was bedeutet die Wartezeit
bei der Rechtsschutzversicherung ?
Streitbeginn vor Vertragsbeginn
bei der Rechtsschutzversicherung
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